betriebliche Altersvorsorge Vergleich

Was ist eine betriebliche Altervorsorge?

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man finanzielle Vorsorgeleistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für den Fall von Alter, Invalidität und/oder Tod zur Verfügung stellt. Die betriebliche Altersvorsorge ist also – neben der gesetzlichen – eine zusätzliche Absicherung für das Alter bzw. auch gesundheitliche Ausfälle. Sie ist in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt. Es gibt arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte Vorsorgeformen, jedoch werden heute die meisten Verträge ganz oder wenigstens zu einem großen Teil vom Arbeitgeber bezahlt der Arbeitnehmer legt dann ggf. nur den Rest des Beitrages drauf.

Wer kann in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge kommen?

Alle Arbeitnehmer einer Firma, also Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, ja sogar freiberuflich für ein Unternehmen Tätige können Leistungen ihres Arbeitgebers zu ihrer Altersvorsorge beziehen.

Die Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich

Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbietet kann er auch das dafür verwendete Produkt bestimmen. Deswegen sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob das Angebot seiner Firma zur betrieblichen Altersvorsorge zu ihm passt.

Die Möglichkeiten für eine betriebliche Altersvorsorge sind:

a) Firmenrente: die klassische Firmenrente wird durch Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen und Unterstützungskassen finanziert, wobei die Direktzusage und die Unterstützungskasse sich am Besten für Führungskräfte eignen, weil bei ihnen die Höhe der Beiträge nicht beschränkt ist. Pensionsfonds sind sehr flexibel und können auch in höhere Risiken gehen (z. Bsp. durch vermehrte die Investition in Aktien)

b) Direktversicherung: Hier schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung ab. Dies ist gerade in kleinen Unternehmen oft die einzige Möglichkeit für eine betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat wenn es keine andere Möglichkeit gibt mindestens Anspruch auf eine Altersvorsorge durch eine Direktversicherung.

c) Pensionskassen: sie funktionieren ähnlich wie Direktversicherungen und können auch mit einem Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz kombiniert werden. Die Auszahlung dieser Altersvorsorge erfolgt in der Regel als lebenslange Rente.

d) Direktzusage: mit ihr sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern selbst, ohne Einschaltung beispielsweise einer Versicherung, eine bestimmte Versorgungsleistung (eine Einmalzahlung oder eine Rente) zu. Auch eine Verknüpfung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Hinterbliebenenversorgung ist möglich. Da sich bei einer Direktzusage hohe Leistungen vereinbaren lassen, bietet sie sich für Führungskräfte oder Vorstände an. Allerdings ist die Direktzusage heute eher ein Auslaufmodell.

e) Unterstützungskassen: hier wird die betrieblichen Altersvorsorge zwar ausgelagert, die Haftung für sie bleibt aber weiterhin beim Arbeitgeber. Die Wahl der Anlageform liegt in der Entscheidung der Unterstützungskasse, in der Regel werden aber Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Die Policen können auch eine Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung einschließen.

f) Pensionsfonds: diese erst 2002 auf den Markt gekommene Form der betrieblichen Altersvorsorge besteht aus lebenslangen Rentenzahlungen. Im Unterschied zu Pensionskassen und Direktversicherungen darf hier das Kapital bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden. Deshalb haben Pensionsfonds vergleichsweise hohe Renditechancen – bei natürlich auch relativ größerem Risiko. Der Arbeitgeber haftet aber mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Leistungen.

Was bei der betriebliche Altersvorsorge erforderlich ist